Herr Steger, Frau Schwinghammer, beim Stichwort Lieferkettengesetz denke ich an fair gehandelten Kaffee oder an schlechte Arbeitsbedingungen in asiatischen Nähereien und beim Rohstoffabbau. Welche Bereiche sind für Krones besonders relevant in Sachen Menschenrechte?
Steger: Allem voran möchte ich zwei Aspekte des LkSG betonen, die oft übersehen werden. Erstens gilt das Gesetz nicht nur für Lieferanten, sondern auch für den eigenen Geschäftsbetrieb. Und zweitens umfasst es neben Menschen- und Arbeitsrechten auch bestimmte Umweltpflichten zum Schutz der Menschen.
Menschenrechtsverletzungen können in vielen Bereichen geschehen. Für Krones potenziell risikobehaftet sind beispielsweise die Baustellen, an denen wir beteiligt ist. Wenn wir von einem möglichen Verstoß gegen Arbeits- oder Menschenrechte auf einer Baustelle hören, müssen wir dem nachgehen. Also zuerst nachfragen, was genau beobachtet wurde, dann prüfen, was wirklich auf der Baustelle los ist und danach klären, ob und welcher Handlungsbedarf für Krones besteht. Ein Beispiel wäre die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften. Auch dieser Bereich wird nach dem LkSG als Fokusthema menschenrechtlicher Sorgfalt betrachtet.
Schwinghammer: Für uns ist wesentlich, dass wir unsere Mitarbeitenden gut zu Arbeits- und Menschenrechten schulen. Sie müssen wissen, welche Vorgänge als kritisch eingestuft werden und verinnerlichen, dass es wichtig und gut für Krones ist, wenn sie ihre Beobachtungen melden. So wenden wir Leid von den Betroffenen ab und vermeiden nebenbei Schäden für die Reputation unseres Unternehmens.
Steger: Ein anderes Beispiel ist Stahl. Als Maschinen- und Anlagenbauer bezieht Krones tausende Tonnen Edelstahl und in geringeren Mengen Stahl und Aluminium. Die Händler, von denen wir kaufen, sind das Ende einer längeren Lieferkette, an deren Anfang eine Mine steht. Laut Gesetz sind wir zunächst für Tier 1, also für unsere direkten Zulieferer – im Falle von Stahl sind das freilich in erster Linie Händler –, verantwortlich. Dort liegt meist nicht das höchste Risiko für Menschenrechtsverletzungen. Auch die Stahlproduktion selbst unterliegt in vielen Ländern hohen gesetzlichen Standards. Die wirklichen Risiken liegen an der Mine, und auch wenn wir dafür laut LkSG nur noch indirekt verantwortlich sind, müssen wir Augen und Ohren offenhalten für potenzielle Verstöße.
Sowohl dem Gesetz als auch dem Human Rights Management von Krones geht es letztendlich um die Menschen. Wir wollen Menschen, egal in welchem Glied unserer Wertschöpfungskette sie beschäftigt sind, aus menschenrechtlich bedenklichen Situationen heraushelfen und Abhilfe schaffen.
Peter StegerHead of Krones Corporate Sustainability